Erasmus+ International Credit Mobility

Studienaufenthalte in ausgewählte Erasmus+ Partnerländern können im Rahmen der "Internationalen Hochschulmobilität" (International Credit Mobility) gefördert werden.
Anders als beim Förderprogramm Erasmus+ EUROPA stehen jedoch projektabhängig immer nur einzelne Mobilitäten für ausgewählte Länder zur Verfügung.
Aktuelle Partnerschaften:
ARMENIEN:
- National Polytechnic University of Armenia (NPUA)
BRASILIEN:
- Universidade Estadual São Paulo (UNESP)
BOTSWANA:
- University of Botswana
CHINA:
- China University of Mining and Technology (Beijing) CUMTB
GHANA:
- University of Mines and Technology (UMaT)
ISRAEL:
- ORT Braude College
KOLOMBIEN
- Universidad de Ibagué
PAKISTAN:
- National Textile University (NTU)
THAILAND:
- Chiang Mai University (CMU)
UKRAINE:
- Dnipro University of Technology
- Lviv Polytechnic National University (LPNU)
- Zhytomyr Polytechnic State University (ZPSU)
USBEKISTAN:
- Navoi State University of Mining and Technology (NSUMT)
ÄTHIOPIEN:
- Addis Ababa Science and Technology University (AASTU)
- Addis Ababa University (AAU)

- Erfolgreiche Absolvierung der ersten 2 Semester des Bachelorstudiums (60 ECTS); für die Absolvierung von Master-LV im Ausland: erfolgreiche Absolvierung der ersten 4 Semester des Bachelorstudiums.
- Es muss ein Erasmus+ Abkommen zwischen der Heimat- und Gastinstitution bestehen
- Es müssen mindestens 3 ECTS/Monat des Aufenthalts für das Studium an der Heimatuniversität anrechenbar sein (bei Forschungsaufenthalten muss eine Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin über den Forschungsfortschritt erbracht werden)
- Aufenthalt zum Zweck eines Vollzeitstudiums, zum Schreiben eines Teils der Diplomarbeit, Bachelor-, Masterarbeit oder Dissertation

- Der Aufenthalt muss mindestens 3 Monate und darf maximal 12 Monate pro Studienlevel (BSc, MSc, PhD) dauern.

- Abhänging vom Gastland
ZU BEACHTEN:
Für Studienbeihilfenbezieher/innen ist ZUSÄTZLICH ZUM ERASMUS+ MOBILITÄTSZUSCHUSS, erhöhte Auslandsstudienbeihilfe möglich. Diese muss direkt über die Stipendienstelle beantragt werden (www.stipendium.at). Studierende mit besonderen Bedürfnissen und Studierende mit Kind(ern) können Sonderzuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union beantragen