Auslandskostenzuschuss für internationale Praktika

 

Studierende die im nicht-europäischen Ausland ein Praktika absolvieren, können den Auslandskostenzuschuss für international Praktika beantragen.  

Die Suche nach einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung erfolgt durch die Studierenden selbst! Im MIRO erfolgt die Antragsstellung für den Zuschuss.

 

  • Ein Praktikum ist bereits ab dem 1. Semester des Studiums möglich
     
  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln
     
  • Praktikumsdauer: mind. 1 Monat bis max. 12 Monate
     
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen mindestens 1 Monat vor Praktikumsantritt im MIRO abgegeben werden.

Die Förderung ist vom Gastland abhängig - Regionen 1-12oder EU und EWR Staaten (siehe "Ergänzender Leitfaden KA131 - 2022 ERASMUS+ Mobilität für Studierende und Hochschulpersonal", Seite 32).   

INFO: Unabhänging ob es sich um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt kann der Auslandskostenzuschuss beantragt werden.

ZU BEACHTEN: