Erasmus+ in Europa

Erasmus+ fördert die Mobilität von Studierenden sowie von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal im Hochschulbereich. Teilnahmeberechtigt sind derzeit die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei.

Mit Erasmus+ können Studierende bis zu 12 Monate pro Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) zu Studien- oder Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen. Studienleistungen, die sie dort erbringen, erkennt ihre Heimathochschule an, sofern sie dem vorher vereinbarten Studienplan (Learning Agreement) entsprechen.

  • Erfolgreiche Absolvierung der ersten 2 Semester des Bachelorstudiums (60 ECTS); für die Absolvierung von Master-LV im Ausland: erfolgreiche Absolvierung der ersten 4 Semester des Bachelorstudiums
     
  • Es muss ein Erasmus+ Abkommen zwischen der Heimat- und Gastinstitution bestehen
     
  • Es müssen mindestens 3 ECTS/Monat des Aufenthalts für das Studium an der Heimatuniversität anrechenbar sein (bei Forschungsaufenthalten muss eine Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin über den Forschungsfortschritt erbracht werden)
     
  • Aufenthalt zum Zweck eines Vollzeitstudiums, zum Schreiben eines Teils der Diplomarbeit, Bachelor-, Masterarbeit oder Dissertation
  • Der Aufenthalt muss mindestens 2 Monate und darf maximal 12 Monate pro Studienlevel (BSc, MSc, PhD) dauern.
Dauer der physischen MobilitätsaktivitätTäglicher Zuschuss in Euro (alle Programm- und Partnerländer)
5 – 14 Tage79
15 – 30 Tage56

Ein Reisetag vor der Aktivität und ein Reisetag nach der Aktivität können ebenfalls durch die individuelle Unterstützung abge-
deckt werden.

Erasmusstipendium nach Ländergruppen:

1) 420€ pro Monat

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

2) 470€ pro Monat

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern

3) 520€ pro Monat
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden


Hier findest du die Gesamtübersicht mit den Fördersätzen (Ergänzender Leitfaden KA131)

Für emissionsärmeres Reisen (wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften) sind eigene Zuschüsse vorgesehen: Studierende erhalten zusätzlich eine Pauschale von 50€ und es können bis zu vier Reisetage zu den Aufenthaltstagen dazugerechnet werden.

*Als Nachweis bitte alle Belege, Tickets aufbewahren.

*Flugzeug zählt nicht zu den klimafreundlichen Verkehrsmitteln und daher erhalten Teilnehmer/innen kein "green travel top-up".

Formular zum unterschreiben (einreichen via E-Mail: outgoing@unileoben.ac.at)

Im Rahmen von Studierendenmobilitäten haben folgende Mobilitätsteilnehmer/innen die Möglichkeit eine zusätzliche Förderung (Top-up) von € 250 pro Monat zu erhalten:

  • Studierende und kürzlich Graduierte mit einer Behinderung*
  • Studierende und kürzliche Graduierte mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland).
  • Studierende und kürzlich Graduierte mit Kindern, die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.

*“Disabilities: This includes physical, mental, intellectual or sensory impairments which, in interaction with various barriers, may hinder someone’s full and effective participation in society on the same footing as others.”

Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:

  • bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
  • bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen.
  • bei Studierenden, die das Kind bzw. die Kinder mitnehmen: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland

ZU BEACHTEN: Das Top-up kann nicht summiert werden. Das heißt Studierende, die in mehrere der oben genannten Kategorien fallen (z.B. eine Studentin mit einer Behinderung, die das Kind auf den Aufenthalt mitnimmt), erhalten ausschließlich ein Top-up in der Höhe von € 250 pro Monat.
 

Sollten Bewerber in eine der oben genannten Zielgruppen fallen müssen sämtliche Informationen und Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsprozesses kommuniziert/eingereicht werden. Bewerber wenden sich hier bitte immer an die Outgoing Koordinatorin in MIRO (outgoing(at)unileoben.ac.at)

Ein Aufenthalt im Herkunftsland ist grundsätzlich erlaubt, hat aber bei der Auswahl die niedrigste Priorität. Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt im (benachbarten) Ausland haben und lediglich zu Studienzwecken nach Österreich kommen (Grenzgänger/innen) können nicht für einen Erasmus+ Aufenthalt im betreffenden Wohnsitzland gefördert werden. Als Nachweis gilt Meldezettel in Österreich.

ZU BEACHTEN:

Für Studienbeihilfenbezieher/innen ist ZUSÄTZLICH ZUM ERASMUS+ MOBILITÄTSZUSCHUSS, erhöhte Auslandsstudienbeihilfe möglich. Diese muss direkt über die Stipendienstelle beantragt werden (www.stipendium.at). Studierende mit besonderen Bedürfnissen und Studierende mit Kind(ern) können Sonderzuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union beantragen.