Erasmus+ in Europa

Erasmus+ fördert die Mobilität von Studierenden sowie von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal im Hochschulbereich. Teilnahmeberechtigt sind derzeit die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei.

Mit Erasmus+ können Studierende bis zu 12 Monate pro Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) zu Studien- oder Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen. Studienleistungen, die sie dort erbringen, erkennt ihre Heimathochschule an, sofern sie dem vorher vereinbarten Studienplan (Learning Agreement) entsprechen.

  • Erfolgreiche Absolvierung der ersten 2 Semester des Bachelorstudiums (60 ECTS); für die Absolvierung von Master-LV im Ausland: erfolgreiche Absolvierung der ersten 4 Semester des Bachelorstudiums
     
  • Es muss ein Erasmus+ Abkommen zwischen der Heimat- und Gastinstitution bestehen
     
  • Es müssen mindestens 3 ECTS/Monat des Aufenthalts für das Studium an der Heimatuniversität anrechenbar sein (bei Forschungsaufenthalten muss eine Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin über den Forschungsfortschritt erbracht werden)
     
  • Aufenthalt zum Zweck eines Vollzeitstudiums, zum Schreiben eines Teils der Diplomarbeit, Bachelor-, Masterarbeit oder Dissertation
  • Der Aufenthalt muss mindestens 2 Monate und darf maximal 12 Monate pro Studienlevel (BSc, MSc, PhD) dauern.
Dauer der physischen MobilitätsaktivitätTäglicher Zuschuss in Euro (alle Programm- und Partnerländer)
5 – 14 Tage70
15 – 30 Tage50

Ein Reisetag vor der Aktivität und ein Reisetag nach der Aktivität können ebenfalls durch die individuelle Unterstützung abge-
deckt werden.

Erasmusstipendium nach Ländergruppen:

1) 390€ pro Monat

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

2) 440€ pro Monat

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern

3) 490€ pro Monat
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden


Hier findest du die Gesamtübersicht mit den Fördersätzen (Zuschusshoehn_2022, Seite 32)

Für emissionsärmeres Reisen (wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften) sind eigene Zuschüsse vorgesehen: Studierende erhalten zusätzlich eine Pauschale von 50€ und es können bis zu vier Reisetage zu den Aufenthaltstagen dazugerechnet werden.

*Als Nachweis bitte alle Belege, Tickets aufbewahren.

*Flugzeug zählt nicht zu den klimafreundlichen Verkehrsmitteln und daher erhalten Teilnehmer/innen kein "green travel top-up".

Formular zum unterschreiben (einreichen via E-Mail: outgoing@unileoben.ac.at)

Dazu gehören:

  • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die während des Studien/Praktikums Aufenthalt mitgenommen werden
  • Studierende mit Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
  • Studierende mit chronischer Krankheit wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)

*Alle oben genannten Zielgruppen erhalten einen Top-Up in Höhe von 250€ pro Monat, wenn einer der oben genannten Punkte zutrifft, bitte via E-Mail: outgoing(at)unileoben.ac.at diese Infos. weiterleiten.  Der Top-Up kann nur ein Mal ausgezahlt werden auch wenn mehr als einer der oben genannten Punkte zutrifft.

 

Ein Aufenthalt im Herkunftsland ist grundsätzlich erlaubt, hat aber bei der Auswahl die niedrigste Priorität. Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt im (benachbarten) Ausland haben und lediglich zu Studienzwecken nach Österreich kommen (Grenzgänger/innen) können nicht für einen Erasmus+ Aufenthalt im betreffenden Wohnsitzland gefördert werden. Als Nachweis gilt Meldezettel in Österreich.

ZU BEACHTEN:

Für Studienbeihilfenbezieher/innen ist ZUSÄTZLICH ZUM ERASMUS+ MOBILITÄTSZUSCHUSS, erhöhte Auslandsstudienbeihilfe möglich. Diese muss direkt über die Stipendienstelle beantragt werden (www.stipendium.at). Studierende mit besonderen Bedürfnissen und Studierende mit Kind(ern) können Sonderzuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union beantragen.