Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Praktika

Erasmus+ fördert die Mobilität von Studierenden und kürzlich Graduierten in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei, sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Teilnehmende können bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) für Studien- oder Praktikumszwecke im europäischen Ausland verbringen.
Für Praktika in einem Erasmus+ Programmland können Studierende einen Mobilitätszuschuss beantragen. Die Suche nach einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung erfolgt eigenständig durch die Studierenden. Im MIRO erfolgt die Antragsstellung für den Mobilitätszuschuss. Zusätzliche finanzielle Unterstützungen vonseiten der Aufnahmeeinrichtung sind möglich, jedoch unabhängig vom Erasmus+ Mobilitätszuschuss.
► Hier findest du die nötigen Bewerbungsdokumente für den Erasmus+ Praktikumsaufenthalt: Erasmus+ Praktikumsunterlagen
- Studien- und Leistungsvoraussetzungen: Ein Praktikum ist grundsätzlich jederzeit ab dem 1. Semesters möglich es müssen jedoch mindestens 16 ECTS nachgewiesen werden.
- Dauer des Praktikums: Mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate
- Art des Praktikums: Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
- Abgabefrist: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen mindestens 1 Monat vor Praktikumsbeginn im MIRO eingereicht werden.

Kann abhänging vom Gastland zwischen € 470- € 520/Monat betragen.
Für Langzeit-Praktikumsaufenthalte erhalten Studierende ein monatliches Top-Up in Höhe von €150 (gilt nicht für Praktikumsaufenthalte in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern)
INFO: Unabhänging ob es sich um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt kann der Mobilitätszuschuss beantragt werden.
Im Rahmen von Praktikumsmobilitäten haben folgende Mobilitätsteilnehmer/innen die Möglichkeit eine zusätzliche Förderung (Top-up) von € 250 pro Monat zu erhalten:
- Studierende und kürzlich Graduierte mit einer Behinderung*
- Studierende und kürzliche Graduierte mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland).
- Studierende und kürzlich Graduierte mit Kindern, die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.
*“Disabilities: This includes physical, mental, intellectual or sensory impairments which, in interaction with various barriers, may hinder someone’s full and effective participation in society on the same footing as others.”
Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:
- bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
- bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen.
- bei Studierenden, die das Kind bzw. die Kinder mitnehmen: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland
ZU BEACHTEN: Das Top-up kann nicht summiert werden. Das heißt Studierende, die in mehrere der oben genannten Kategorien fallen (z.B. eine Studentin mit einer Behinderung, die das Kind auf den Aufenthalt mitnimmt), erhalten ausschließlich ein Top-up in der Höhe von € 250 pro Monat.
Sollten Bewerber in eine der oben genannten Zielgruppen fallen müssen sämtliche Informationen und Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsprozesses kommuniziert/eingereicht werden. Bewerber wenden sich hier bitte immer an die Outgoing Koordinatorin in MIRO (outgoing(at)unileoben.ac.at)
ZU BEACHTEN:
- Auch kürzlich Graduierte können innerhalb eines Jahres nach Abschluss ihres Studiums ein Praktikum absolvieren (Die Bewerbung muss noch während der Studienzeit eingebracht werden)
- Ein Praktikum kann auch in nicht-assoziierten Drittländern absolviert und durch Erasmus+ gefördert werden. Dabei gelten spezifische Regelungen für Förderungen und Reisekostenzuschüsse. Eine vollständige Liste der nicht-assoziierten Drittländer und die jeweiligen Förderbedingungen sind im KA131 Ergänzenden Leitfaden des jeweils aktuell gültigen Calls* nachzulesen. Es ist darauf hinzuweisen, dass internationalen Praktika in der Regel durch MULisa gefördert werden, je nach Voraussetzung kann eine Erasmus+ Förderung zur Verfügung gestellt werden. ACHTUNG: Es können nicht beide beantragt werden.
- Für Studienbeihilfenbezieher/innen ist ZUSÄTZLICH ZUM ERASMUS+ MOBILITÄTSZUSCHUSS, erhöhte Auslandsstudienbeihilfe möglich. Diese muss direkt über die Stipendienstelle beantragt werden (www.stipendium.at). Studierende mit besonderen Bedürfnissen und Studierende mit Kind(ern) können Sonderzuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union beantragen.
- Als Aufnahmeeinrichtungen für Erasmus+ Studierendenpraktika können Unternehmen/ Einrichtungen fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich, tätig sind.
- Folgende Einrichtungen/Organisationen sind als Aufnahmeeinrichtungen ausgeschlossen:
- Einrichtungen der Europäischen Union
- Organisationen, die EU-Programme verwalten
- Auslandsvertretungen der Herkunftsländer (Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute u.ä.)
*Informationen über den aktuell gültigen Call für Mobilitäten bitte im MIRO anfragen.