Wegweiser zum Auslandssemester

Du hast Interesse einen Teil deines Studiums im Ausland zu absolvieren, weißt aber noch nicht so recht wie du so ein Vorhaben umsetzen kannst?

Hier findest Du die wichtigsten Schritte kurz erklärt im Überblick. Sobald Du eine Vorstellung davon hast, wohin deine Reise gehen soll, können wir dich im MIRO bei der Planung und den Vorbereitungen unterstützen.

 

 

Es empfiehlt sich, mindestens ein Jahr vor dem geplanten Start des Aufenthaltes mit den Vorbereitungen zu beginnen!

Such dir eine Wünschuni für ein Austauschstudium oder Forschungsaufenthalt aus.

Übersicht mit allen Partnerinstitutionen (ACHTUNG: nicht alle Unis sind für ein Austauschsemester verfügbar).

Bei der Bewerbung kannst du bis zu drei Wunschunis gereiht nach Präferenz angeben. Auf den Webseiten „deiner“ Universitäten findest Du schon vorab Informationen zu notwendigen Sprachkenntnissen oder eventuellen Einschränkungen zu Studienrichtungen, zum erforderlichen Studienlevel oder zur Fächerauswahl.

WICHTIG:

  • Zur Absolvierung von BSc Lehrveranstaltungen im Ausland müssen die ersten zwei Semester zum Zeitpunkt der Bewerbung komplett abgeschlossen sein
  • Zur Absolvierung von MSc Lehrveranstaltungen im Ausland müssen die ersten vier Semester zum Zeitpunkt der Bewerbung komplett abgeschlossen sein

Eigne dir frühzeitig die erforderlichen Sprachkenntnisse an, die du als Austauschstudierender auf deiner Wunschuni brauchen wirst. Wir empfehlen auf alle Fälle einen vorbereitenden Sprachkurs am ZSBK der Montanuniversität.

Falls ein standardisierter Sprachtest benötigt wird (z.B.: TOEFL, IELTS, D.E.L.E.), ist es wichtig, folgende Fragen vor der Bewerbung zu klären:

  • Wie lange im Voraus muss ich mich für den Sprachtest anmelden?
  • Wo kann dieser abgelget werden?
  • Wie lange dauert es, bis die Resultate vorliegen?

Verschiedene Länder unterscheiden sich bei Wohn- u. Lebenshaltungskosten oft ganz erheblich. Deshalb solltest du dir bereits im Voraus Gedanken zur Finanzierung machen und folgende Punkte abklären:

  • Welche Förderungen und Stipendien kommen für meinen geplanten Aufenthalt in Frage?
  • Was sind die Voraussetzungen dafür?
  • Wie hoch ist die Förderung?

*Auszahlung der Stipendien erfolgt in Zwei Raten - 1. Rate wird vor dem Aufenthalt ausbezahlt und die 2. nach dem Aufenthalt.

Damit auch sichergestellt ist, dass alle im Ausland erzielten Lernergebnisse nach deiner Rückkehr für dein Studium anerkannt werden können, benötigst du vorab ein Learning Agreement (LA). Kläre dazu im Vorfeld mit den jeweils zuständigen Vortragenden und Studiengangsbeauftragten deinen geplanten Auslandsaufenthalt und die generelle Anrechenbarkeit der ausgewählten Lehrveranstaltungen anhand deines Vorschlages zum LA, dem Learning Agreement Proposal (LA-P), ab.

Erst nach erfolgreicher Bewerbung im MIRO wird das LA-P vom Studiengangsbeauftragten final unterschrieben. Danach wirst du vom MIRO bei der Gastinstitution nominiert.

WICHTIG:
Prüfungen, die bereits schon einmal negativ absolviert wurden, können nicht im Ausland abgelegt werden.

Hilfreiche Tipps zum Aufstellen des LA-P:

  • Suche im aktuellen Fächerkatalog deiner Wunschunis nach geeigneten Lehrveranstaltungen/ Kursen für dein Auslandssemester und den an der MUL Entsprechenden, für die sie später angerechnet werden sollen. (Nimm bei Bedarf Kontakt mit der Gastinstitution auf, oder orientiere dich an Informationen aus den Vorjahren).
  • Trage alles in das Dokument "Learning Agreement-Proposal" (LA-P) - Alle Dokumente sind in über die Plattform Mobility Online auszufüllen.
  • In den MIRO Äquivalenzlisten findest du viele Lehrveranstaltungen, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich angerechnet wurden. Für diese Lehrveranstaltungsauswahl ist keine neuerliche Genehmigung vom Vortragenden erforderlich. Es genügt der Vermerk in der rechten Spalte in deinem LA-P: „anrechenbar lt. MIRO-Äquivalenzliste“.
  • Eine ECTS-Anrechnung auf freie Wahlfächer ist möglich, jedoch nur maximal in verfügbarer Höhe laut Curriculum deines Studiums.
  • Plane auch gleich "Ersatzlehrveranstaltungen" im LA-P, falls Kurse nicht zustande kommen, oder sie sich terminlich überschneiden.
  • Falls nötig, kann das LA auch noch nach Abgabe deiner Bewerbungsunterlagen angepasst/ ergänzt werden. Beachte aber, dass alle Änderungen immer wieder genehmigt werden müssen und dass das Zeit erfordert!
  • Gib jedenfalls für mindestens zwei deiner Wunschunis jeweils ein eigenes LA-P ab! Sollte es auf deiner erstgereihten Uni keine Plätze mehr geben, können dann trotzdem noch die Nominierungsfristen bei einer zweiten Uni eingehalten werden.

Die Bewerbungsunterlagen unterscheiden sich abhängig vom Programm, für das man sich bewirbt, und dem Zweck des Auslandsaufenthaltes.

>> Hier findest du Checklisten zu allen Programmen <<

Die Bewerbung fürs Auslandsstudienaufenthalte erfolgt über Mobility Online.

  1. Ausfüllen der Bewerbung
  2. Herunterladen der ausgefüllten Formulare von Mobility Online
  3. Hochladen der ausgefüllten/unterschriebenen Dokumente

Hier findest du die Anleitung zur Bewerbung über Mobility Online

Bitte beachten: Die Bewerbung für Marshall Plan und den Erasmus+ Praktikumszuschuss ist derzeit noch nicht über Mobility Online möglich, sondern erfolgt wie bisher durch Senden der entsprechenden Unterlagen an outgoing(at)unileoben.ac.at

Alle benötigten Bewerbungsformulare (für Marshall Plan und Erasmus+ Praktiumszuschuss) findest du auch online auf unserer Cloud!

  • VORAUSBESCHEID:
    VOR dem Auslandsaufenthalt ist die Vorausanerkennung der im Ausland zu absolvierenden Lehrveranstaltungen zu beantragen. Dazu müssen die diese im MU-Online eingetragen werden und das Learning Agreement muss, vom jeweiligen Studiengangsbeauftragten unterschrieben, bei der Abteilung Studien und Lehrgänge abgegeben werden*. Daraufhin wird ein Vorausbescheid ausgestellt.

    Abgabefristen:
    - 15. Juni für Aufenthalte ab dem Wintersemester/fürs gesamte Studienjahr
    - 15. Dezember für Aufenthalte im Sommersemester
  •  ANERKENNUNGSBESCHEID:
    NACH dem Aufenthalt ist die Anrechnung der tatsächlich absolvierten Lehrveranstaltungen  zu beantragen. Dazu müssen die im Ausland erfolgreich absolvierten LV's wieder in MU-Online eingetragen und das Learning Agreement „after the mobility“ vom Studiengangsbeauftragten unterschrieben und bei der Abteilung Studien und Lehrgänge (gemeinsam mit dem Original Transcript of Records der Gastuni) abgegeben werden*. Daraufhin wird ein Anerkennungsbescheid ausgestellt.

    Abgabefrist:
    Innerhalb von 8 Wochen nach Ende deines Auslandsaufenthalts

*Die Dokumente werden automatisch an die Abteilung Studien und Lehrgänge gesendet, die fertigen Bescheide werden direkt auf MO hochgeladen und die Originale können bei der Abteilung Studien und Lehrgänge abgeholt werden.