Weitere Fördermöglichkeiten & Stipendien

Neben dem Erasmus+ Mobilitätsprogramm und den universitätseigenen Fördermöglichkeiten gibt es noch viele weitere Wege einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Informationen zum Marshall Plan Stipendium sowie CEEPUS findest du unten auf dieser Seite.

Weitere Stipendien und Fördermöglichkeiten findest du unter: https://grants.at//

Die Marshallplan-Jubiläumsstiftung vergibt Stipendien an Studierende der Montanuniversität, die einen Forschungsaufenthalt an einer beliebigen US-amerikanischen Universität absolvieren. Die Bewerbung erfolgt im MIRO.

  • BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN:
    - Erfolgreiche Absolvierung der ersten 2 Semester des Bachelorstudiums (60 ECTS)
    - Aufenthalt zum Zweck eines Forschungsaufenthalts/Verfassen einer wirtschaftlichen Arbeit (z.B. (Teile von) Seminar-, Bachelor-, Masterarbeit, Dissertation)
  • AUFENTHALTSDAUER:
    Der Aufenthalt muss mindestens 3 Monate und darf maximal 12 Monate
  • STIPENDIENLEISTUNG:
    €4.000 - € 10.000 (abhängig von Dauer und Anspruch des Vorhabens)

Das Central European Exchange Programme for University Studies - kurz CEEPUS ist ein transnationales, zentraleuropäisches Hochschulnetzwerk, das aus verschiedenen fachspezifischen Einzelnetzwerken besteht.

Unsere CEEPUS Partnerinstitutionen:

  • Polen: AGH Krakau
  • Kroatien: Universität Zagreb
  • Serbien: Universität Belgrad
  • Slowakei: Technische Universität Košice
  • Ungarn: Universität Miskolc
  • BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN:
    Erfolgreiche Absolvierung der ersten 2 Semester des Bachelorstudiums (60 ECTS); für die Absolvierung von Master-LV im Ausland: erfolgreiche Absolvierung der ersten 4 Semester des Bachelorstudiums
  • AUFENTHALTSDAUER:
    - Vollzeitstudium: mind. 3 Monate und max. 10 Monate
    - Teile der Diplomarbeit, Bachelor-, Masterarbeit oder Dissertation: 1-2 Monate
    - Summer Schools: 6-20 Tage
    - Exkursion: 3-10 Tage

  • MOBILITÄTSZUSCHUSS:
    - 150 – 325€/Monat - Stipendium durch das Gastland (abhängig vom Land)
    - Monatlicher Mobilitätszuschuss bei Aufenthalten von mind. 2 Monaten aus Mitteln des BMBWF
    - Reisekostenzuschuss aus Mitteln des BMBWF