Barrierefreier Auslandsaufenthalt mit Erasmus+
Das Erasmus+-Programm verfolgt das Ziel, Chancengleichheit und Inklusion zu fördern. Teilnehmende mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können daher Inklusionsunterstützung sowie zusätzliche finanzielle Förderungen erhalten, um gleichberechtigt an einer Erasmus+-Mobilität teilnehmen zu können.
Die Inklusionsunterstützung und Top-up-Zuschüsse stehen regulären Studierenden der Montanuniversität Leoben zur Verfügung, die einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms absolvieren möchten, sowie Erasmus+ Incoming-Studierenden im Rahmen von KA171-Mobilitäten. Erasmus+ Incoming-Studierende aus Programmländern werden gebeten, sich an ihre Heimathochschule zu wenden.
Bei Fragen zur Inklusionsunterstützung oder zu Top-up-Zuschüssen wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen des Erasmus+-Programms. Seit Beginn des Programms in Österreich fördert die Nationale Agentur Erasmus+ im Auftrag der Europäischen Kommission die Mobilität von Teilnehmenden, die aufgrund unterschiedlicher Lebensumstände mit besonderen Herausforderungen bei der Teilnahme an einer Erasmus+-Mobilität konfrontiert sind. Ziel ist es, allen Teilnehmenden einen gleichberechtigten Zugang zu internationalen Mobilitätsprogrammen zu ermöglichen. Dazu stehen sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die nichtfinanzielle Inklusionsunterstützung umfasst zusätzliche Dienstleistungen und individuelle Hilfestellungen, die eine gleichberechtigte Teilnahme an Erasmus+-Mobilitäten fördern. Dazu zählen persönliche Beratung und organisatorische Unterstützung, bedarfsgerechte Lösungen zur Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zum Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren. Dies beinhaltet unter anderem die Begleitung während des gesamten Bewerbungsprozesses sowie Unterstützung bei administrativen Abläufen.
Die finanzielle Inklusionsunterstützung dient dazu, besondere Mehrkosten auszugleichen, die Teilnehmenden mit geringeren Chancen im Zusammenhang mit einer Erasmus+-Mobilität entstehen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für barrierefreie Unterkünfte, unterstützende Reiseleistungen, medizinische Betreuung, Hilfsmittel, die Anpassung von Lern- und
Arbeitsmaterialien sowie die Finanzierung einer Begleitperson für Studierende und Mitarbeiter*innen mit Behinderungen.
Die Förderung erfolgt auf Basis der während der Mobilität tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten. Nach Abschluss der Mobilität sind offizielle Rechnungen, Quittungen sowie Zahlungsnachweise bei der Universität einzureichen. Für Begleitpersonen gilt eine Ausnahme: Die Förderung erfolgt in diesem Fall gemäß den Erasmus+-Programmvorgaben in Form eines Pauschalbetrags.
Die folgenden Kosten sind grundsätzlich nicht förderfähig:
regelmäßige Lebenshaltungskosten im Entsendeland,
übliche Reise- und Aufenthaltskosten der Erasmus+-Teilnehmenden,
Kosten, die von der Krankenversicherung oder anderen Versicherungen übernommen werden,
Kosten, die bereits durch andere Finanzierungsquellen gedeckt werden,
Buchungs-, Service- und Kreditkartengebühren sowie vergleichbare Nebenkosten,
Kilometerpauschalen sowie
Ausgaben, die vor Erhalt der offiziellen schriftlichen Zusage für die Erasmus+-Mobilität entstanden sind.
Teilnehmende mit geringeren Chancen, an einer internationalen Mobilitätsmaßnahme teilzunehmen – insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen – können eine Inklusionsförderung erhalten. Diese steht für alle Erasmus+-Mobilitätsmaßnahmen zur Verfügung, einschließlich der Studierenden- und Personalmobilität sowie aller Mobilitätsformate wie Langzeit- und Kurzzeitmobilitäten und Blended Intensive Programs (BIPs).
Die Inklusionsförderung kann zusätzlich zu einem Top-up-Zuschlag in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen von Studierendenmobilitäten haben folgende Mobilitätsteilnehmer/innen die Möglichkeit eine zusätzliche Förderung (Top-up) von € 250 pro Monat zu erhalten:
Studierende und kürzlich Graduierte mit einer Behinderung*
Studierende und kürzliche Graduierte mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland).
Studierende und kürzlich Graduierte mit Kindern, die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.
*“Disabilities: This includes physical, mental, intellectual or sensory impairments which, in interaction with various barriers, may hinder someone’s full and effective participation in society on the same footing as others.”
Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:
bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen.
bei Studierenden, die das Kind bzw. die Kinder mitnehmen: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland
ZU BEACHTEN: Das Top-up kann nicht summiert werden. Das heißt Studierende, die in mehrere der oben genannten Kategorien fallen (z.B. eine Studentin mit einer Behinderung, die das Kind auf den Aufenthalt mitnimmt), erhalten ausschließlich ein Top-up in der Höhe von € 250 pro Monat.

