Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Praktika

Erasmus+
fördert die Mobilität von Studierenden sowie von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal im Hochschulbereich. Teilnahmeberechtigt sind derzeit die
28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei.
Mit Erasmus+ können Studierende
bis zu 12 Monate pro Studienlevel
(Bachelor, Master, Doktorat) zu Studien- oder Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen.
Für
Praktika, die in einem Erasmus+ Programmland absolviert werden, kann um den
Erasmus+ Mobilitätszuschuss angesucht werden. Die Suche nach einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung erfolgt durch die Studierenden selbst! Im
MIRO erfolgt die Antragsstellung für den Mobilitätszuschuss.
Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird unabhängig davon ausbezahlt.

Bewerbungsvorrausetzungen
- Ein Praktikum ist bereits ab dem 1. Semester des Studiums möglich.
- Die
Prakatikumdauer muss
mindestens 2 Monate und darf
max. 12 Monate sein.
- Es muss sich um ein
Vollzeitpraktikum handeln.
- Die Bewerbungsunterlagen müssen mindestens 1 Monat vor Praktikumsantritt im MIRO abgegeben werden.

Mobilitätszuschuss
Kann abhänging vom Gastland zwischen € 460- € 560/Monat betragen.
INFO: Unabhänging ob es sich um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt kann der Mobilitätszuschuss beantragt werden.
Zu beachten

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Auch kürzlich Graduierte können innerhalb eines Jahres nach Abschluss ihres Studiums ein Praktikum absolvieren
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Für Studienbeihilfenbezieher/innen ist
ZUSÄTZLICH ZUM ERASMUS+ MOBILITÄTSZUSCHUSS, erhöhte Auslandsstudienbeihilfe möglich. Diese muss direkt über die Stipendienstelle beantragt werden (
www.stipendium.at). Studierende mit besonderen Bedürfnissen und Studierende mit Kind(ern) können Sonderzuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union
beantragen.
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Als Aufnahmeeinrichtungen für Erasmus+ Studierendenpraktika können Unternehmen/ Einrichtungen fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich, tätig sind.
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Folgende Einrichtungen/Organisationen sind als Aufnahmeeinrichtungen
ausgeschlossen:
- Einrichtungen der Europäischen Union
- Organisationen, die EU-Programme verwalten
- Auslandsvertretungen der Herkunftsländer (Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute u.ä.)